Das Modellprojekt TiK  
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TiK - Ansatz
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Der TiK-Ansatz:

Interkulturelle Öffnung von Verwaltungseinrichtungen als Integrationsstrategie

Das Modellprojekt TiK versteht die Erprobung von Strategien zur interkulturellen Öffnung von sozialen Diensten der kommunalen Verwaltung als einen exemplarischen Beitrag zur Entwicklung von Integrationsstrategien von Verwaltungseinrichtungen im Einwanderungsland Deutschland.

Kulturelle Vielfalt im Einwanderungsland Deutschland

Deutschland befindet sich in einem demografischen Wandel, der das soziale und kulturelle Gefüge grundlegend verändert. Wir leben in einer Gesellschaft, in der eine Vielzahl von Lebensstilen und Lebensentwürfen nebeneinander bestehen. Ein Grund liegt in der ethnisch-kulturellen Vielfalt. Die immer deutlicher den Alltag dieses Landes bestimmt.

In Deutschland leben rund 7,5 Millionen Ausländer. Durch die Konzentration auf die Großstädte beträgt ihr Anteil dort vielfach 30 - 40, lokal sogar bis zu 50 Prozent. Doch hinsichtlich der realen kulturellen Vielfalt untertreiben die Zahlen dieser Statistik, die ja nur nach Staatsbürgerschaft fragt.

Insgesamt leben heute fast 12 Millionen Menschen nicht-deutscher Herkunft in Deutschland (15 % der Bevölkerung). Ein gutes Drittel von ihnen besitzt einen deutschem Pass: die über 3 Millionen Aussiedler aus Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion, die zwischen 1985 und 2001 einreisten, sowie rund 1 Million Menschen, die in den letzten 20 Jahren eingebürgert worden sind.

Im Bundesdurchschnitt kommen von 30 % der neu geborenen Kinder beide Eltern oder ein Elternteil aus einem anderen Land; in Großstädten wie Berlin sind es bereits 42 %. Und er wird sich in Zukunft weiter erhöhen. Nach den Prognosen werden in zehn Jahren 45 % der Bevölkerung deutscher Großstädte zwischen 20 und 40 Jahren Menschen bi-kultureller Herkunft sein.

Interkulturelle Öffnung gesellschaftlicher Institutionen

Diese Realität führte in den letzten Jahren zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel im bundesdeutschen Selbstverständnis. Neues Staatsbürgerschaftsrecht, Green-Card-Regelung, der Bericht der Zuwanderungskommission, der Entwurf eines neuen Migrations- und Integrationsgesetzes lassen keinen Zweifel: in Deutschland besteht inzwischen Konsens darüber, ein Einwanderungsland zu sein. Das hat Konsequenzen für viele Bereiche der Gesellschaft.

Im Zuge der Dynamik von Globalisierung und internationalen Verflechtungen ist Deutschland nicht nur gezwungen, sich nach außen auf internationalem Parkett zu bewegen, sondern auch im Inneren stehen alle Institutionen vor der Aufgabe, sich auf Menschen mit anderem kulturellen Hintergrund als Klienten / Kunden und als Mitarbeiter einzustellen. Dies sollte nicht nur als Zwang der Verhältnisse angesehen werden, sondern auch als eine große Chance, wie internationale Unternehmen zeigen, die längst das kreative Potential von interkulturell zusammengesetzten Mitarbeiterteams erkannt haben und gezielt einsetzen. Der Erwerb "interkultureller Kompetenz" steht auch als innenpolitische Aufgabe auf der Tagesordnung.

Eine Schlüsselrolle für die Integrationsfähigkeit der bundesdeutschen Gesellschaft haben dabei die Bundes-, Länder- und Kommunal-Verwaltungen. Wissenschaftliche Studien belegen die Wechselwirkung zwischen Verwaltungshandeln und dem Verhalten der Zuwanderer. Eine zentrale Forderung des Familienberichts der Bundesregierung aus dem Jahre 2000 lautet: "Familien ausländischer Herkunft brauchen spezifische Formen der Förderung und Beratung. Regeldienste der Wohlfahrsorganisationen und der Kommunen müssen sich den Familien ausländischer Herkunft öffnen."

In vielen Verwaltungsbereichen ist dieser Paradigmenwechsel in den letzten Jahren auf Druck der praktischen Erfahrungen mit kultureller Vielfalt im Alltag bereits vorbereitet und vorangetrieben worden — vor allem in kommunalen Fachverwaltungen und hier insbesondere in Bereichen, die unmittelbar Kontakt mit der Bevölkerung haben, wie der Sozial- und Gesundheitsberatung oder der Jugend- und Familienberatung. Hier werden seit einigen Jahren Ansätze und Modelle des Erwerbs "interkultureller Kompetenz" für die Mitarbeiter sozialer Dienste entwickelt, um ihnen als Berater zu erleichtern, sich auf Menschen mit anderen kulturellen Lebens- und Verhaltensweisen einstellen können.

Diese Erfahrungen haben aber gezeigt, dass es nicht ausreicht, wenn einzelne Mitarbeiter solche Kompetenzen etwa durch Fortbildung erwerben. Die Verwaltungseinrichtung selber muss dieses Wissen, diese "Kompetenz" zur Grundlage ihrer Arbeitsabläufe, ihrer internen Struktur und ihrer Außendarstellung machen. Dies ist kurz gesagt mit "interkultureller Öffnung" gemeint. Erst in einem solchen Öffnungs-Pozess kann sich die interkulturelle Kompetenz einzelner Mitarbeiter in der Verwaltungseinrichtung — und für die Erfüllung deren Aufgaben - voll entfalten.

Das Modellprojekt TiK - "Transfer interkultureller Kompetenz"

Das bundesweite Projekt "TiK" stellt sich dieser doppelten Anforderung: es zielt auf eine Kompetenzerweiterung von Mitarbeiter/innen psychosozialer Regeldienste und unterstützt den Transfer in der in der Fortbildung erworbenen Kenntnisse in den Beratungsalltag. Ziel der von TiK konzipierten Organisationsentwicklung ist eine interkulturelle Öffnung der Verwaltungseinrichtung.

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